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Wetter Tirpersdorf

 

Jadggenossenschaft Tirpersdorf

Die nächsten Termine

Einladung
zur Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Droßdorf

am 18. April 2026, um 18.00 Uhr
in der Gaststätte Juchhöh
Hauptstraße 25, Tirpersdorf OT Juchhöh

Alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagd-
bezirk der Jagdgenossenschaft Droßdorf gehören und auf denen Jagd
ausgeübt werden darf, werden recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
  2. Bestätigung der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsbericht zum vergangenen Jagdjahr
  4. Kassenbericht zum Jagdjahr 2025/2026
  5. Revisionsbericht zur Kassenführung, Entlastung des Vorstands
  6. Diskussion, Bericht des Jagdpächters zum vergangenen Jagdjahr

Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Flächen (Jagdgenossen) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die
Erteilung der Vollmacht ist die Schriftform erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für Personengemeinschaften handeln deren Beauftragte.

Wenn sich im bejagbaren Flächenanteil eines Jagdgenossen im letzten Jahr Veränderungen ergeben haben, ist ein aktuelles Grundbuchblatt vorzulegen.

Aufgrund des begrenzten Platzangebotes sollte jeder Jagdgenosse nur eine(n) Partner(in) als Begleitung mitbringen. Parkmöglichkeiten bestehen an der Gaststätte.

Der Jagdvorstand

 


Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Lottengrün lädt alle Jagdge-
nossen zur Jahreshauptversammlung am 17.04.2026 um 18:00 Uhr im
Vereinssaal Tirpersdorf, Hauptstraße 41, mit Partner, recht herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Auszahlung der Jagdpacht (von 18:00 bis 18:30 Uhr)
  2. Begrüßung
  3. Bericht des Jagdvorstandes
  4. Kassenbericht
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Bericht des Jagdpächters über das vergangene Jagdjahr
  7. Diskussion/ Anfragen der Jagdgenossen
  8. Jagdessen und gemütliches Zusammensein (unterhaltsame Beiträge willkommen)

Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen (siehe Satzung) vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Der Jagdvorsteher
Reiner Körner