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Aktuelles – Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2024


Aktuelles, Amt24-Signet

    
Soziales

Mehr Bürgergeld

Die mehr als fünf Millionen Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld sollen zum 01.01.2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von EUR 61,00 auf EUR 563,00 im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen EUR 506,00. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen EUR 357,00 und EUR 471,00.

Quelle: Bundespresseamt

 

 

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Kinderzuschlag steigt

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt zum 01.01.2024 von EUR 250,00 auf bis zu EUR 292,00 pro Monat und Kind.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Mehr Pflegegeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich EUR 16,00 bis EUR 45,00 monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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Zuschlag in der Pflege

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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Arbeit

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 von EUR 12,00 auf EUR 12,41 in der Stunde.

Quelle: Bundespresseamt

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab 01.01.2024 von EUR 520,00 auf EUR 538,00 im Monat.

Quelle: Minijob-Zentrale

Azubilohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf EUR 649,00 im Monat. Darunter fallen Ausbildungen, die ab dem 01.01.2024 beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer

Altersgrenze bei Rente steigt

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Steuern und Abgaben

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdienende sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen in Sachsen und den neuen Bundesländern Beiträge bis zu einem Betrag von EUR 7.450 pro Monat fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf EUR 5.175 pro Monat steigen.

Quelle: Bundespresseamt

Normale Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt vom 01.01.2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent. Restaurantbesuche könnten also teurer werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Fahrzeug und Verkehr

Studententicket

Studierende kommen voraussichtlich ab dem Sommersemester 2024 in den Genuss eines vergünstigten Deutschlandtickets: Sie können dann für EUR 29,40 im Monat den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

E-Auto-Förderung

Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es im neuen Jahr nicht mehr geben. Anträge konnten bis einschließlich 17.12.2023 gestellt werden.

Quelle: Bundespresseamt

Umwelt und Energie

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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CO₂-Preis

Der CO₂-Preis steigt zum 01.01.2024 auf EUR 45,00 je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Quelle: Bundespresseamt

Hinweis: Weil der Bundeshaushalt 2024 noch nicht beschlossen ist, könnten sich kurzfristig Änderungen ergeben.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 28.12.2023

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