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Integration

Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Aufnahmegesellschaft. Erfolgreiche Integration und Beteiligung setzen voraus, dass alle Personen in Sachsen die unveräußerlichen Grundprinzipien und -werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Würde des Menschen, der Freiheit der Person und der Religion, der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen sowie des Rechts jedes Einzelnen auf ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben achten. Verständigung, Werteorientierung und soziale Integration sind der Schlüssel für eine gelingende Integration. Von besonderem Interesse ist dabei die Integration durch Einbindung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund in das sächsische Bildungssystem einschließlich der interkulturellen Familienarbeit.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Zugewanderte aktiv dabei, Bildungs- und berufliche Chancen zu nutzen. Zu einem weltoffenen und zukunftsorientierten Sachsen gehört eine Kultur des Respekts und der Offenheit für Menschen aus allen Teilen der Welt – ganz gleich, ob sie beispielsweise bei uns als Fachkräfte tätig sind, an Sächsischen Hochschulen oder Universitäten studieren, eine Lehre absolvieren, im Rahmen des Familiennachzugs nach Sachsen kommen oder als Geflüchtete auf unsere Solidarität und Mitmenschlichkeit angewiesen sind. Die finanzielle Unterstützung von Migrantinnen und Migranten ist abhängig von der individuellen Lebenssituation und dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Weitere Informationen:
Mehr zum Thema Familienförderung:
Migrationsberatung

In den ersten Wochen und Monaten erscheint Ihnen vieles fremd, im Vergleich zu dem, was Sie kennen, was Ihnen vertraut ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung helfen Ihnen, Ihre Fragen zu beantworten. Sie wissen Antworten auf Ihre Fragen zu Familie, Kinderbetreuung, Schule, Spracherwerb und vielen anderen Themen. Und sie sagen Ihnen, welche weiteren Angebote Sie in Anspruch nehmen können.

Informationen, Kontaktadressen:
Beratung und Unterstützung von Zuwanderern in Sachsen

Integration ist ein gesellschaftspolitisches Thema. Das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gestaltet diese Aufgabe maßgebend. Im SMS sind wesentliche, strukturgebende und innovationsbestimmende Zuständigkeiten gebündelt, hier werden alle integrationsrelevanten Maßnahmen der verschiedenen Ressorts koordiniert.

Durch gezielte fachliche Impulse und zahlreiche Förderrichtlinien trägt das SMS maßgeblich zur Weiterentwicklung der sächsischen Integrationspolitik bei.

In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Zugewanderte. Eine besondere Bedeutung bei der Beratung haben die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten.

Neben dem Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert der Sächsische Ausländerbeauftragte die Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer und wahrt deren Belange. Das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten gibt es seit 1992. Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Sächsische Landtag eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus seiner Mitte zum Beauftragten, der unabhängig und weisungsfrei arbeiten kann. Ziel seiner Arbeit ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration der in Sachsen lebenden Ausländer.

Wesentliche Aufgaben des Landesbeauftragten sind

  • die jährliche Berichterstattung zur Situation der in Sachsen lebenden Ausländer an das Parlament
  • die Beteiligung an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften mit ausländerrechtlichem Bezug
  • Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags zu ausländerrechtlichen Petitionen
  • die Unterstützung der kommunalen Ausländerbeauftragten und der im Ausländer- und Integrationsbereich aktiven Vereine und Institutionen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Bitten und Beschwerden
  • Stellungnahmen während der Sitzungen des Sächsischen Landtags zu aktuellen Themen, die in Sachsen lebende Migrantinnen und Migranten betreffen
  • deutschlandweite Mitwirkung in verschiedenen Gremien zur Gestaltung der Integrationspolitik, Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen
  • Kontaktpflege zur Bundesintegrationsbeauftragten sowie seinen Kollegen auf Länderebene
  • Öffentlichkeitsarbeit und Information der Bevölkerung.
Informationen, Kontaktadressen:

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 13.04.2023