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Beratung, Service und finanzielle Unterstützung

Für Unternehmensnachfolgen stehen zahlreiche finanzielle Hilfen und Beratungsangebote bereit. Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite, anteilige Haftungsfreistellungen Ihrer Hausbank, Bürgschaften und Beteiligungen können Ihnen helfen, die Nachfolge finanziell abzusichern.

Die nachstehend genannten Förderungen haben die Unternehmensnachfolge oder generell die Übernahme und den Erwerb eines Unternehmens zum Gegenstand. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Programme, die für ein Unternehmen je nach Geschäftslage von Interesse sein können. Als Beispiele seien die Unterstützung für Maßnahmen des Umweltschutzes, für Innovationen und auch die Hilfen bei Liquiditätsproblemen genannt.

Beratung und Service

Das Programm "Betriebsberatung/Coaching" ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch eine finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater / Beraterinnen und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält darüber hinaus weitere Serviceangebote bereit. Neben zahlreichen Checklisten für die konkrete Nachfolgeplanung werden Ihnen kompetente Ansprechpartner / Ansprechpartnerinnen für verschiedene Themen und Fragestellungen vermittelt.

Zuschüsse

Für den Erwerb eines stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Unternehmens steht der Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung.

Darlehen

Mit einer Reihe von zinsgünstigen Darlehen unterstützen der Freistaat Sachsen und der Bund die finanziellen Herausforderungen, die bei einer Unternehmensnachfolge bestehen können. Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten und häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung. Teilweise gibt es eine Haftungsfreistellung für die Hausbank, die dadurch eher bereit ist, den Kredit zu bewilligen.

Bürgschaften

Wenn Sie bei der Aufnahme eines Darlehens nicht über die erforderlichen banküblichen Sicherheiten verfügen, können Ihnen öffentliche Bürgschaften weiterhelfen, sofern Sie hierfür die Voraussetzungen erfüllen.

Beteiligungen

Beteiligungen eignen sich vor allem zur (Mit-)Finanzierung größerer Investitionen. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) und die Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) stellen unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital zur Verfügung.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024