Zuschüsse
Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Einige Zuschüsse können Sie nicht nur für Ihre Vorhaben als Existenzgründer* , sondern später auch für Ihr bestehendes Unternehmen beantragen.
Beratung und Zusammenarbeit
Für Beratungen durch Experten oder für bestimmte Vorhaben kommen zum Beispiel folgende Förderungen in Frage:
- Mittelstandsförderung - Gründungsberatung (SAB), Zuschuss beantragen
- Mittelstandsförderung - Betriebsberatung / Coaching (SAB), Zuschuss beantragen
- Mittelstandsförderung - Umweltmanagement, Zuschuss beantragen (SAB)
- Energieberatung Mittelstand, Zuschuss beantragen (BAFA)
- Innovationsprämie beantragen
Amt24-Leistungen
Besonders förderungswürdige Investitionen
Ein anteiliger Investitionszuschuss kann für besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft) mit überregionaler Bedeutung gewährt werden:
Hinweis: Für bestimmte Investitionen kann auch eine Investitionszulage gewährt werden (vor allem für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebsgebäude).
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen wollen, stehen ebenfalls Zuschüsse zur Verfügung. Diese sollen Ihnen in der ersten Zeit nach der Gründung den Lebensunterhalt und / oder die soziale Absicherung ermöglichen:
- Gründungszuschuss beantragen
- Einstiegsgeld beantragen
Amt24-Leistungen
Einstellung von Arbeitnehmern
Auch für die Einstellung von Arbeitnehmern stehen arbeitsmarktpolitische Hilfen bereit. Diese zielen insbesondere auf die Eingliederung von arbeitslosen Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen sowie auf die dauerhafte Eingliederung bestimmter Personengruppen in den Arbeitsmarkt.
Arbeitgeber können Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten:
- Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer beantragen
Amt24-Leistung
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 12.06.2024