Finanzielle Hilfen (Wohnen)
Wohngeld
Wenn Sie Mieter*, Untermieter oder Nutzungsberechtigter von Wohnraum und bedürftig sind, können Sie Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen. Als Eigentümer eines Eigenheims beziehungsweise einer Eigentumswohnung ist es möglich, einen Lastenzuschuss zu beantragen.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer sogenannten "belegungsgebundenen Mietwohnung" und wird gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.
Weitere Sozialleistungen
In einigen Sozialleistungen werden die Wohnkosten bei der Ermittlung der Unterstützung berücksichtigt.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 22.12.2020