Skip to content

Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung

Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese dienen sowohl dem Schutz der Verbraucher* als auch der Umwelt.

Hinweis: Der Begriff "Produkte" umfasst Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. "Verbraucherprodukte" sind Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von diesen genutzt werden können (zum Beispiel Haushaltsmaschinen, Gartengeräte).

Produktsicherheit

Produkte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn

  • sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind,
  • ihnen die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und
  • sie die formalen Anforderungen, wie zum Beispiel der vorgeschriebenen Kennzeichnung erfüllen.

Zusätzliche Anforderungen gibt es für die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt.

In Deutschland sind die Pflichten von Herstellern, Bevollmächtigten, Einführern und Händlern ("Wirtschaftsakteure") für viele Produkte im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie den Verordnungen zum Gesetz geregelt, mit denen europäische Richtlinien umgesetzt wurden. Besondere Vorschriften sind für spezielle Produktgruppen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge, Chemikalien und Kosmetika.

CE-Zeichen

Für bestimmte Produkte ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder seine bevollmächtigte Person, dass das Produkt geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten genügt. Die CE-Kennzeichnung muss in der richtigen Form und Größe, gut sichtbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein.

Wichtig! Für besondere Produktgruppen (unter anderem Aufzüge, bestimmte Maschinen oder persönliche Schutzausrüstungen) muss das Produkt von einer unabhängigen, zugelassenen Stelle geprüft werden, bevor es ein CE-Zeichen erhalten kann. Gegebenenfalls ist alternativ die Überprüfung eines umfassenden Qualitätssicherungssystems möglich.

GS-Zeichen

Ausschließlich auf deutschem Recht beruht das GS-Zeichen, das für "Geprüfte Sicherheit" steht und vergeben werden kann, wenn ein Produkt eine Baumusterprüfung durch eine staatlich benannte Prüfstelle erfolgreich bestanden hat.

Tipp: Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie einige Details zur CE- und GS-Kennzeichnung finden Sie bei der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen:

Schutzmaßnahmen

Das ordnungsgemäße Inverkehrbringen von Produkten wird durch die staatlichen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Beim Verdacht, dass unsichere Produkte in Verkehr gebracht werden, können Sie im Internet die zuständige Behörde ermitteln und diese auf direktem Weg davon informieren.

Mehr zum Thema:

  • ICSMS
    European Commission

Sie haben trotz aller Vorkehrungen ein Verbraucherprodukt in Verkehr gebracht, von dem eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht? Als Hersteller, bevollmächtigte Person oder Produkteinführer sind Sie nach dem Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Marktüberwachungsbehörden davon zu unterrichten und diesen die eingeleiteten Maßnahmen mitzuteilen.

Hilfestellung und Meldeformulare finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission:

Mehr zum Thema:

Produkthaftung

Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen eines Ihrer Produkte fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Sie als Hersteller für Körper-, Gesundheits- und Sachschäden aufgrund von Produktfehlern – unabhängig davon, ob Sie die Schäden schuldhaft verursacht haben oder nicht.

Dabei ist die Haftung für Sachschäden darauf beschränkt, dass eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt selbst beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt ist und auch hauptsächlich verwendet wird. In bestimmten Fällen kann die Ersatzpflicht des Herstellers auch ausgeschlossen sein.

Daneben gibt es die verschuldensabhängige „Produzentenhaftung“, die sich auf rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezieht (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch / BGB).

Wichtig! Haftbar können Sie unter Umständen sowohl als Hersteller als auch als Importeur beziehungsweise als Händler des Produktes sein.

Weitergehende Ersatzansprüche

Neben der eigentlichen Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz können Kunden weitergehende vertragliche oder außervertragliche Ersatzansprüche zustehen. Es handelt sich hier insbesondere um die folgenden:

  • Mängelansprüche
  • Ansprüche aus Garantie- oder Haftungsvertrag
  • Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB)

Welche Gewährleistungs- und Garantieansprüche Ihre Kunden haben, welche Regelungen für die Reklamation von mangelhaften Produkten gelten und in welchen Fällen Sie die Ware umtauschen müssen, können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:

Produktverantwortung

Ein weiterer Bereich, den Sie als Unternehmer beachten müssen, ist die Produktverantwortung. Produktverantwortung bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes verantwortlich sind – also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ein wesentlicher Aspekt der Produktverantwortung betrifft die Umweltverträglichkeit des Produkts – und zwar vor allem im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Produkts während der Gebrauchsphase (beispielsweise sollte der Stromverbrauch bei elektrischen Geräten möglichst gering sein) und die Verwertung von Produktabfällen (zum Beispiel sollten möglichst wenige Materialien für ein Produkt verwendet werden, um den Verwertungsprozess zu erleichtern).

Tipp: Auf den Seiten der Europäischen Union finden Sie unter dem Stichwort "Integrierte Produktpolitik" ausführliche Informationen zu diesem Themenbereich:

In Deutschland werden die entsprechenden EU-Richtlinien beispielsweise durch das Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt. Den Höchstenergieverbrauch verschiedener Haushalts- und Bürogeräte sowie von Lampen, Pumpen und Maschinen regelt das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG). Auch hier erfolgt eine CE-Kennzeichnung.

Mehr zum Thema:

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 04.09.2023

Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):