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Beteiligungen

Beteiligungen eignen sich vor allem zur (Mit-)Finanzierung größerer Investitionen, zur Verbesserung der Bilanzstruktur und bei technologieorientierten Gründungen, die oft sehr kostenintensiv sind.

Höhere Eigenkapitalquote bessert Kreditwürdigkeit

Bei Beteiligungskapital handelt es sich um Eigenkapital, das von Beteiligungsgesellschaften oder privaten Kapitalgebern* zur Verfügung gestellt wird. Hierfür sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig (Risikokapital, Wagniskapital, "venture capital"). Der Kapitalgeber trägt das Risiko des Verlustes, hat dafür aber natürlich auch die Möglichkeit, an überproportionalen Wertzuwächsen des Unternehmens zu partizipieren.

Mit einer Beteiligung können Sie die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens erhöhen, so dass auch die Bank eher einem Kredit zustimmt.

Stille und offene Beteiligung

Das Kapital kann in Form einer "stillen" oder einer "offenen" Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. Bei einer stillen Beteiligung bleibt die Führung des Unternehmens allein in Ihren Händen.

Bei einer offenen (direkten) Beteiligung nimmt der Kapitalgeber als Miteigentümer des Unternehmens Einfluss auf die Geschäftsführung.

Übersicht – Beteiligungsprogramme – Höhe der Beteiligung

  • MBG-Beteiligungsprogramm
    Mitteständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
    • mindestens EUR 25.000
    • maximal EUR 1 Million
    • in Ausnahmefällen maximal EUR 2,5 Millionen
  •  Technologiegründerfonds (TGFS)
    Technologiegründerfonds Sachsen
    • überwiegend offene Beteiligungen von EUR 0,1 – 4,0 Millionen für Hightech- und wissensbasierte Technologieunternehmen
  • High-Tech Gründerfonds
    Amt24-Information
    • bis zu EUR 0,5 Millionen in der ersten Finanzierungsrunde (weitere EUR 0,5 Millionen für Anschlussfinanzierung)
    • Gesamtinvestment (inklusive Seedinvestment) maximal EUR 2 Millionen

Tipp: Darüber hinaus können Sie nach Kapitalgebern für ein bestimmtes Vorhaben gezielt beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) suchen:

  • Kapitalsuche
    Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024

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