Ende eines Vereins
Obwohl Vereine aufgrund ihrer körperschaftlichen Verfassung von ihren Mitgliedern unabhängig sind und daher auch beim Wechsel aller Mitglieder bestehen bleiben, kann und muss ein Verein nicht auf unbestimmte Zeit fortbestehen.
Die Tätigkeit eines Vereins endet entweder durch Auflösung oder durch Erlöschen des Vereins. Erlischt ein Verein, ist er rechtlich nicht mehr existent, während eine Auflösung im Regelfall zu einem Liquidationsverfahren und einem daran anschließenden Erlöschen führt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Redaktion Amt24. 28.11.2024