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Gesetzliche Unfallversicherung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) anzumelden.

Die Mitgliedsnummer Ihres Unfallversicherungsträgers und die damit verbundene Einstufung in Gefahrklassen benötigen Sie insbesondere, um Ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung anzumelden. Zudem können Sie sich als Mitglied bereits beim Errichten Ihrer Betriebsstätte zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten lassen.

Freigabevermerk

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. 20.01.2014

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