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Leben mit einer Behinderung

Art und Schwere der Behinderung

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX)

Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:

  • Anfallsleiden/Epilepsie
  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • chronische und innere Erkrankungen
  • geistige Behinderung
  • Hörschädigung
  • Lernbehinderung
  • Schädigung der Gliedmaßen
  • Schädigung des Skelettsystems
  • seelische Behinderungen
  • Suchtkrankheiten

Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 06.04.2023

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