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Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfristen haben Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung.

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Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber* zulässig aufgelöst wurde, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

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Zusätzlich besteht meist ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist zulässig aufgelöst wurde, können Sie Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

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*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Amt24-Redaktion. 12.03.2024

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