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Behörden und Institutionen

Kirchen (1530/1648 bis 1871)

Kirchenbücher geben über Vorfahren bis ins 16. Jahrhundert Auskunft. Sie bestehen im protestantischen Deutschland seit etwa 1530, im katholischen Teil seit etwa 1610. Allerdings sind durch den Dreißigjährigen Krieg viele Bücher verloren gegangen, sodass viele erst ab 1648 zu finden sind. In den Kirchenbüchern finden Sie anfänglich Daten zur Taufe (später auch zur Geburt), zu Hochzeit sowie Begräbnis (später auch zum Tod).

Als erste Anlaufstelle für Nachforschungen in Sachsen dient das Landeskirchliche Archiv in Dresden. Hier können Sie erfahren, welche Kirche für welchen Ort zuständig war und wo sich die Kirchenbücher heute befinden. Bei bereits verfilmten Kirchenbüchern können Sie eine Einsicht in den entsprechenden Kirchenbuchfilm beantragen.

Die evangelische Kirche betreibt zudem das Portal Archion, das eine kostenpflichtige Recherche in digitalisierten Kirchenbüchern ermöglicht:

Weitere Kirchenbücher, vor allem der katholischen Kirche Deutschlands, Österreichs, Polens und Serbiens, sind über das Portal Matricula recherchierbar:

Standesämter

Personenstandsurkunden von Ihren Vorfahren finden Sie ab dem Jahr 1876 in Standesämtern. Dazu müssen Sie mindestens den Vor- und Nachnamen, das Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbedatum sowie einen letzten Aufenthaltsort kennen und natürlich den Nachweis erbringen, dass Sie mit der Person verwandt sind.

Fortführungsfristen für Personenstandsregister:
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Fristablauf werden die Erstschriften der Personenstandsbücher in Sachsen an die zuständigen Kreis- oder Stadtarchive abgegeben, die Zweitschriften gelangen in das Sächsische Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig.

Achtung! In der DDR wurden die Zweitschriften bis auf die der Sterbebücher 1933–1945 aufgrund einer zentralen Vorschrift vernichtet.

Details:

Einwohnermeldeämter

Wenn Sie den Wohnort kennen, an dem eine gesuchte Person wahrscheinlich auch offiziell gemeldet war oder ist, lohnt eine Anfrage bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Gegen eine Gebühr erhalten Sie die Anschrift des Wohnortes, wohin die gesuchte Person verzogen ist, oder die letzte bekannte Adresse. Liegt dieser Wohnort in einem anderen Bundesland, könnten Sie Ihre Anfrage bei der dortigen Meldebehörde wiederholen, sollte der oder die Gesuchte erneut verzogen sein.

Tipps:

  • Weitere Informationen wie Geburts- oder Sterbedatum, Familienstand und frühere Anschriften erhalten Sie gegen Gebühr mit der erweiterten Melderegister-Auskunft.
  • Daten zu Einwohnern aus Sachsen ab 1999 können Sie im Internet abfragen, eine bundesweite Recherche ist derzeit noch nicht möglich.

Recht auf Einsicht in Archive

Jedermann hat vorbehaltlich der Rechte aus § 6 (Rechtsansprüche betroffener Personen) nach Maßgabe der aufgrund von § 16 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnungen das Recht, das Archivgut des Freistaates Sachsen zu nutzen.

Archiviert werden Unterlagen wie Urkunden, Amtsbücher, Akten, Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bilder, Filme und Tonträger sowie maschinell lesbare Datenträger.

Sächsisches Staatsarchiv mit Deutscher Zentralstelle für Genealogie

Das Sächsische Staatsarchiv bewahrt Unterlagen von Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen auf. Da die meisten Unterlagen in den wenigsten Fällen nach Personennamen, sondern vielmehr nach Provenienzen und dort nach Sachbetreff sortiert sind, ist es ratsam, sich bei der Suche nach relevanten Unterlagen vorher eingehend zu informieren.

Ob hier die gesuchten Unterlagen zu finden sind, lässt sich beispielsweise über die Bestandsübersicht herausfinden. Wichtig ist bei der Recherche im Archiv vor allem, mit älteren Schriften vertraut zu sein. Denn bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts sind die meisten Unterlagen handschriftlich festgehalten.

Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie ist ein Referat im Staatsarchiv Leipzig, welches wiederum zum Sächsischen Staatsarchiv gehört. Hier werden Unterlagen zu einzelnen Personen sowie zu Familien aus dem gesamten deutschsprachigen Raum aufbewahrt. Im Bestand sind beispielsweise Kirchenbuchfilme und Kirchenbücher, Leichenpredigten, Ortsfamilienbücher, genealogische Nachlässe sowie Ahnenlisten zu finden.

Weitere Informationen:

Kommunale Archive

In den kommunalen Archiven werden Unterlagen aufbewahrt, die konkret eine jeweilige Stadt, Gemeinde oder einen Landkreis betreffen. Das können beispielsweise Unterlagen von städtischen Behörden, Schulen, Unternehmen, Stiftungen oder städtischen Krankenhäusern sein. In Ausnahmefällen sind auch Sammlungen und Nachlässe aus Privatbesitz zu finden.

Bevor Sie Unterlagen in einem Archiv bestellen, können Sie sich oft in einer Bestandsübersicht darüber informieren, ob Ihre Suche Erfolg verspricht. Für die Nutzung des Archivs ist als Familienforscher immer ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.

Abteilung PA – Personenbezogene Auskunft zum Ersten und Zweiten Weltkrieg beim Bundesarchiv

Die ehemalige Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) ist seit 2019 Teil des Bundesarchivs in Berlin und bildet dort eine eigene Abteilung:

Für Anfragen nach Informationen über deutsche Militärangehörige hat das Bundesarchiv ein Antragsformular bereitgestellt, das Sie ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit dem Benutzungsantrag an die Abteilung PA (Personenbezogene Auskünfte) senden können:

Stasi-Unterlagen-Archiv beim Bundesarchiv

Archiviert sind Unterlagen, die das Ministerium für Staatssicherheit der DDR über Personen und Institutionen sowie Betriebe geführt hat. Mit Auflösung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) im Juni 2021 gingen die Bestände auf das Bundesarchiv über. Die Akteneinsicht könnte eine weitere Möglichkeit sein, aus der Zeit 1949 bis 1989 beispielsweise Briefe, Berichte von inoffiziellen Mitarbeitern, Fotos oder Filme zu einem betroffenen, vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen zu finden. Die nahen Angehörigen müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schlüssig darlegen, dass sie mithilfe eventuell vorhandener Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehende Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten möchten.

Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Ergeben die durchgeführten Recherchen keine Hinweise auf Ihre Person, wird die Bearbeitung abgeschlossen, und Sie erhalten eine entsprechende Auskunft.

Häufig sind lediglich einige Karteikarten überliefert. Diese werden dann in Kopie mit einer abschließenden Auskunft an Sie versendet. Finden sich jedoch Hinweise auf die Existenz weiterer Unterlagen, werden die Recherchen in den Archiven fortgesetzt. Sie erhalten dann eine entsprechende Zwischenbenachrichtigung.

Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und den aufwändigen Vorarbeiten kann es zu einer längeren Wartezeit kommen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsarchiv. 15.08.2024