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Notrufe bei Lebensgefahr (110, 112)

Es gelten die einheitlichen Notrufnummern
112 Feuerwehr und Rettungsdienst
(EU-weit)
110 Polizei
(deutschlandweit)

Der Notruf
Erste Hilfe
Notruf per Fax und SMS

Ob zuhause, am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr, Sie können jederzeit in die Lage kommen, in einem Notfall helfen zu müssen. Denn Erste Hilfe ist in Deutschland gesetzliche Pflicht. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, erhalten Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen über Notruf und Erste Hilfe.

Der Notruf

Um keine wichtigen Informationen zu vergessen und sich mental besser vorzubereiten, wenn Sie einen Unfall oder sonstigen Notfall melden, achten Sie vorab auf die nachstehenden Fragen:

  • Wo ist der Notfall passiert (z. B. genaue Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer, gibt es eine Besonderheit bei der Anfahrt zum Unfallort etc.)? Je genauer die Ortsangabe, desto besser für die Rettungskräfte.
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen haben die Betroffenen?

Warten Sie auf Rückfragen durch die Rettungsleitstelle!

Die Fragen werden auch aktiv von der Rettungsleitstelle an Sie gestellt, Sie müssen sich diese nicht zwingend merken.

Beenden Sie niemals von sich aus das Gespräch! Legen Sie erst auf, nachdem die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat. Nur so ist sichergestellt, dass die Leitstelle auch tatsächlich alle benötigten Informationen bekommen hat, um bestmöglich helfen zu können.

Erste Hilfe

  • Atemstillstand
  • Herz-Kreislaufstillstand
  • Schock
  • starke Blutungen
  • starke Verbrennungen

sind lebensbedrohlich! Erste Hilfe ist dann meist lebensentscheidend. 

Wie wird ein Mensch im medizinischen Notfall optimal versorgt? Die Glieder der "Rettungskette" sind:

  • Sofortmaßnahmen
  • Weitere Maßnahmen
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Als Ersthelfer sind Sie das wichtigste Glied in dieser Rettungskette!

Details:

Tipp: Sie sollten unbedingt über Grundkenntnisse lebensrettender Maßnahmen verfügen und diese regelmäßig auffrischen. Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter Samariter Bund (ASB), die Johanniter oder Malteser bieten regelmäßig Lehrgänge an.

Notruf per Fax und SMS für gehörlose, hör- und sprechbehinderte Bürger

Das Notruf-Fax ist nur für Menschen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können.

Im Notfall können Betroffene ein Fax als SMS an die Polizei absetzen oder einen beschrifteten Vordruck an die Notdienste faxen. Für Handys und Tablets auf Android-Basis wurde zudem eine Notruf-App entwickelt.

Achtung! Das hier beschriebene Notruf-Fax gilt nur für gehörlose und hörbehinderte Bürger im Freistaat Sachsen. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, benutzen Sie die dortigen Notruf-Faxe.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022

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