Amt24-Bürgerservice
- Amt24-Suche
-
Einleitung
- Aktuelle Situation in der Ukraine – Flüchtlingshilfe
-
Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger
- Geburt
- Partnerschaft und Familie
- Schule, Ausbildung und Studium
- Arbeit
- Bauen und Wohnen
- Steuern und Abgaben
- Ausweise und Dokumente
- Migration und Integration
- Mobilität und Fahrzeuge
- Wahlen, Engagement und Beteiligung
- Hobby und Freizeit
- Reisen und Auslandsaufenthalt
- Gesundheit und Vorsorge
- Sozialleistungen
- Recht und Verbraucherschutz
- Notlagen und Opferhilfen
- Umwelt und Klima
- Altersvorsorge und Ruhestand
- Sterbefall und Nachlass
- überflüssig in neuer PV-Struktur
- Geschäftslagen für Unternehmen
- Aktuelles – Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2024
- Verfahren & Dienstleistungen
- Behördenwegweiser
- Formulare & Online-Dienste
- Hilfe
Namensänderung bei der Telefongesellschaft
Ihren neuen Namen sollten Sie auch Ihrer Telefongesellschaft mitteilen. Dies ist für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch wichtig. Meistens können Sie die Namensänderung direkt im Internet übermitteln oder über eine Service-Telefonnummer mitteilen. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrem Anbieter.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.10.2022