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Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb

Neben der „klassischen“ Lehre im Unternehmen und in der Berufsschule besteht auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung ohne einen Ausbildungsbetrieb zu absolvieren. Das bedeutet, dass sowohl die fachpraktische als auch die fachtheoretische Ausbildung in einer Schule (Berufsfachschule) stattfindet. Sie wird ergänzt durch Praktika oder berufspraktische Ausbildung, teilweise mit Ausbildungsvergütung, wie beispielsweise in der Pflege (Pflegefachkraft). Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren.

Auch eine gestreckte Ausbildung in Teilzeit ist mitunter möglich, die Sie zudem berufsbegleitend absolvieren können.

Assistentenberufe* (zum Beispiel staatlich geprüfter medizinischer Dokumentationsassistent) und alle Gesundheitsfachberufe, die nach Bundesrecht geregelt sind (zum Beispiel Pharmazeutisch-technische Assistenten oder Logopäden) sowie die anderen Berufe, für welche die Regelkompetenz beim Land liegt, kann man nur in einem solchen Ausbildungsgang erlernen. So gibt es beispielsweise folgende Berufsfachschulen:

  • Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
  • Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
  • Berufsfachschule für Sozialwesen
  • Berufsfachschule für Pflegehilfe
  • Berufsfachschule für das Uhrmacherhandwerk
  • Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau

Die Absolvierenden verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Die Anmeldung an einer Berufsfachschule Ihrer Wahl müssen Sie selbst, oder wenn Sie noch nicht volljährig sind, Ihre Erziehungsberechtigten (in der Regel Ihre Eltern), vornehmen.

*) Die Berufsbezeichnungen beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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