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Gesundheit und Beruf

Auch in der Arbeitswelt ist das Thema Gesundheit relevant. So gibt es bestimmte Berufe, in denen gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein müssen. Um gesundheitlichen Problemen in der Arbeitswelt vorzubeugen und Arbeitnehmer* entsprechend zu schützen, gibt es eine Reihe von Gesetzen zum Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

Berufskrankheiten

Trotz der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unfallversicherung können durch eine berufliche Tätigkeit Krankheiten entstehen oder verschlimmert werden (zum Beispiel bestimmte Krebsarten durch eine Tätigkeit mit Asbest). In diesen Fällen kann eine Berufskrankheit vorliegen.

Unter welchen Voraussetzungen eine Berufskrankheit anerkannt wird, ergibt sich aus dem siebten Sozialgesetzbuch und Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung, der „Liste der Berufskrankheiten“. Wenn Sie im Rahmen einer Berufskrankheit gegebene Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, muss dies vom Arzt und vom Arbeitgeber gemeldet werden. Nur wenn Ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, haben Sie Anspruch auf gewisse Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (zum Beispiel Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen). Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Verbesserung des Gesundheitszustandes und die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden und trotz Ausschöpfung präventiver Maßnahmen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, aber erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung grundsätzlich eine Umschulung in einen anderen Beruf. Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten sind die Berufshelfer bei den Trägern der Unfallversicherung.

Mehr über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation lesen Sie auf der Amt24-Seite zu diesem Thema.

Gesetzliche Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer oder Auszubildender sind Sie gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung kommt für Behandlungskosten auf, die entstehen, wenn Ihnen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert.

Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit des Versicherten so weit wie möglich wiederherzustellen. Für Ihre Anmeldung zur Unfallversicherung ist Ihr Arbeitgeber zuständig, der auch alleine die Beiträge bezahlt. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Unfallkassen.

Je nach Einzelfall werden die Leistungen der Unfallversicherung als Geldleistungen (zum Beispiel Verletztengeld, Behandlungs- und Rehabilitationskosten) oder Sachleistungen (zum Beispiel Krankenbehandlung, Hilfsmittel) erbracht. Die sonst übliche Zuzahlung entfällt.

Hinweis: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten Auskunft zu allgemeinen Fragen unter der bundesweit einheitlichen DGUV-Infoline: Tel. 0800 6050404

Partner für den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern

Es gibt verschiedene Partner, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern und der Einhaltung beziehungsweise der Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften dienen, zum Beispiel:

  • Arbeitsschutzverwaltung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragter
  • Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024