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Kauf von Waren

Ob online, im Geschäft oder per Katalog - zahlreiche Waren wechseln Tag für Tag den Besitzer beziehungsweise die Besitzerin. Die dabei oftmals unbewusst geschlossenen Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.

Mit jedem Produkt, das Sie im Laden kaufen, schließen Sie einen Kaufvertrag ab. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgeschäften erhalten Sie diesen Vertrag oftmals nicht als schriftliches Dokument. Dennoch stehen Ihnen bestimmte Rechte zu.

Vor größeren Anschaffungen sollten Sie sich umfassend informieren, zum Beispiel bei der Stiftung Warentest, bei Öko-Test oder der Verbraucherzentrale Sachsen.

Für alle gekauften Waren bestehen - unabhängig von einer eventuellen Garantie - gesetzliche Gewährleistungsrechte.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt allgemein für den Verkauf neuer und gebrauchter Waren. Für Gebrauchtwaren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Auch Privatpersonen haften also für schadhafte oder funktionsuntüchtige Waren (Sachmängelhaftung) können jedoch diese Haftung für Mängel an der Ware ganz oder teilweise über einen "Gewährleistungsausschluss" im Kaufvertrag ausschließen.

Online-Auktionen

In den Internet-Auktionen findet ein reger Handel zwischen Privatpersonen statt. Wenn Sie bei solchen Auktionen bieten möchten, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin auf, wenn Sie Fragen haben.
  • Grobe Mängel am Produkt darf der Verkäufer oder die Verkäuferin nicht verschweigen. Wenn Sie ein mangelhaftes Produkt gekauft haben, ohne es zu wissen, können Sie es unter Umständen zurückgeben.
  • Die meisten Auktionshäuser stellen detaillierte Anleitungen für den Kauf und Verkauf von Waren bereit. Lesen Sie sich diese durch, bevor Sie das erste Mal bieten. Dort wird auch erklärt, was Sie tun können, wenn der Handel nicht reibungslos verläuft.

Online-Shopping

Der Einkauf im Internet ist bequem und ermöglicht den direkten Preisvergleich zwischen den einzelnen Anbietern. Dennoch müssen Sie sich auf den Anbieter verlassen, denn Sie können die Ware nicht direkt begutachten. Achten Sie daher darauf, nur bei seriösen Internetshops zu kaufen, damit der komfortable Handel nicht zum großen Ärger wird. Falls doch einmal etwas schiefgeht, sollten Sie Ihre Rechte kennen: Auch für den Internetkauf gelten klare Regeln.

So muss Ihnen der Verkäufer oder die Verkäuferin unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise auch folgende Informationen zur Verfügung stellen:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware
  • die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • den Gesamtpreis der Ware einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die Ihnen als Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Der Verkäufer oder die Verkäuferin hat die Bestellsituation ferner so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Anbieter ausdrücklich auf diese hinweist, für den Käufer die Möglichkeit besteht, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen und er sich damit einverstanden erklärt.

Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters darauf, dass der Name, die Adresse sowie Kontaktdaten zugänglich sind. Nur so können Sie im Zweifelsfall Kontakt aufnehmen.

Tipp:

Informieren Sie sich bei Bestellungen aus dem Ausland genau über die anfallenden Versandkosten sowie über die anfallenden Gebühren, wenn Sie einen Betrag ins Ausland überweisen möchten. Hin und wieder ist ein scheinbar günstiges Produkt durch die Zusatzkosten doch teurer als erwartet.

Meist können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen (etwa per Rechnung, Vorauskasse, Einzugsermächtigung, Kreditkarte). Viele Anbieter ermöglichen auch die Zahlung über Online-Bezahldienste, beispielsweise PayPal. Am sichersten ist immer das Prinzip "Erst die Ware, dann das Geld": Sie zahlen erst nach dem Erhalt der Ware.

Hinweis:

Der Anbieter darf Zusatzkosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte nur dann erheben, wenn sie tatsächlich entstehen. Er muss Ihnen außerdem alternativ eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten.

Widerruf und Rücksendung

Sie können viele Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist gilt nur dann, wenn der Anbieter Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag Ihres Eingangs beim Empfänger. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware.

Achtung!

Die bloße Rücksendung der Ware ist mit Inkraftreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtline nicht mehr ausreichend. Sie müssen den Widerruf des Vertrags gegenüber dem Anbieter erklären - mündlich, per Telefon oder per E-Mail. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz rät Verbrauchern dringend, den Widerruf schriftlich (per Brief, Telefax oder per E-Mail) zu erklären, denn diese müssen einen wirksamen Widerruf im Streitfall beweisen.

Für bestimmte Waren ist der Widerruf ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise

  • individuell angefertigte und schnell verderbliche Produkte (beispielsweise maßgeschneiderter Anzug, schnell verderbliche Lebensmittel)
  • Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (wie bestelltes Heizöl)
  • Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

Die Kosten für die Rücksendung der Waren haben grundsätzlich Sie als Verbraucher zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß hierüber informiert hat. Weiterhin wird es Unternehmen geben, die die Kosten der Rücksendung übernehmen - als Service für ihre Kunden.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024

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