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Designs

 

Was kann als Design geschützt werden?

Attraktives Design ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für neue Produkte. Es kann das Kernstück einer erfolgreichen Marketingstrategie sein. Bevor Sie ein neues Produkt vermarkten, sollten Sie das Design Ihres Produktes schützen lassen. Die Eintragung als Design gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, dieses zu benutzen.

Designs sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen oder Erzeugnisteilen, die sich aus den Merkmalen von Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder den verwendeten Werkstoffen ergeben.

Auch Verpackungen, Ausstattungen oder Einzelteile eines komplexen Erzeugnisses können als Design angemeldet werden.

Wo kann ich recherchieren?

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie – wie bei allen Schutzrechten– recherchieren und prüfen, ob das von Ihnen entwickelte Design neu ist.

Hierbei gelten Designs auch dann als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Darüber hinaus muss sich der Gesamteindruck des Designs vom Gesamteindruck anderer, bereits bekannter oder angemeldeter Designs unterscheiden. Es muss "Eigenart" besitzen. Eine innerhalb von zwölf Monaten vor der Anmeldung des Designs erfolgte Veröffentlichung durch Sie oder eine von Ihnen autorisierte Person ist unschädlich (Neuheitsschonfrist).

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hält in seinen Recherchesälen in München und Berlin eine Vielzahl von Sammlungen und Recherche-Hilfen bereit. Mit diesen Hilfsmitteln können Sie selbst recherchieren, beispielsweise nach dem Stand der Technik, Anmelder- oder Erfindernamen, Patenten, Marken, Gebrauchsmustern und Designs oder nach dem Rechts- und Verfahrensstand von Schutzrechten.

Im Internetportal "DPMA-Register" stehen Ihnen zudem Datenbanken zur Verfügung, die Sie für eine Recherche extern nutzen können.

Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung erhalten – besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute empfehlenswert.

In Sachsen gibt es die folgenden Patentinformationszentren:

Wie melde ich ein Design an?

Ergibt die Recherche, dass Ihr Design neu und "eigenartig" ist, können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Designregister stellen. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, erfahren Sie in der Amt24-Leistung "Design anmelden".

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie dabei vorgehen, sollten Sie einen Patentanwalt hinzuziehen.

Im bundesweiten amtlichen Patentanwaltsverzeichnis können Sie gezielt nach einem Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Kontakt zu Anwälten erhalten Sie auch über die Seiten der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Hinweis: Designschutz im Ausland können Sie durch die Anmeldung nationaler Designs oder eines europäischen Geschmacksmusters beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum erwerben oder das Haager Designabkommen nutzen.

Was geschieht nach der Anmeldung?

Nachdem formelle und sachliche Erfordernisse geprüft sind, wird das Design registriert und im Designblatt veröffentlicht. Mit der Eintragung haben Sie als Inhaber ein ausschließliches Benutzungsrecht.

Designs werden im Streitfall durch Zivilgerichte hinsichtlich der Erfüllung der materiellen Schutzvoraussetzungen geprüft und gegebenenfalls gelöscht.

Mit einem eingetragenen Design können Sie die Gestaltung Ihres Produktes zunächst für fünf Jahre schützen lassen. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr ist es möglich, den Schutz alle fünf Jahre um weitere fünf Jahre zu verlängern. 25 Jahre nach dem Anmeldetag endet der Schutz in jedem Fall.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.07.2022