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Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit anmelden

Wenn Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihrers Tätigkeit Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.

Hinweis: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29.12.2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weiteren Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.

Bestimmte Dienstleistungen sind jedoch vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dazu gehören

  • Finanzdienstleistungen,
  • bestimmte elektronische Kommunikationsdienste,
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
  • private Sicherheitsdienste und
  • Glücksspiele.

Berufsgruppen und Tätigkeiten

Amt24-Informationen über Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind:

Erlaubnisfreie Gewerbe

Genehmigungspflichtige Gewerbe

Überwachungsbedürftige Gewerbe

Handwerk

Freie Berufe

Zulassungsfreie Berufsgruppen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 12.06.2024

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