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Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung

Kauf des Fahrzeugs
Fahrzeugübernahme
Fahrzeugzulassung

Der Kauf eines Kraftfahrzeugs ist Vertrauenssache – egal, ob Sie es neu oder gebraucht, bei einem Händler* oder einer Privatperson kaufen. Viele Automobilclubs führen Statistiken über die Zuverlässigkeit sowie Mängel- und Pannenhäufigkeiten der verschiedenen Kfz-Marken und Modelle.

Einige Automobilclubs sowie Prüforganisationen bieten auch – meist ausschließlich für Mitglieder – eine Begutachtung des technischen Zustandes eines Fahrzeugs an („Gebrauchtwagencheck“). Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, können Sie auch eine Checkliste zur Überprüfung des Zustandes von Technik und Karosserie verwenden.

Es empfiehlt sich, jemanden zur Besichtigung des Fahrzeugs mitzunehmen, der sich damit auskennt. Machen Sie in jedem Fall vor dem Kauf des Fahrzeugs eine Probefahrt.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über den genauen Zeitwert bei Gebrauchtwagen und vergleichen Sie anhand von Inseraten den Marktwert Ihres zukünftigen Fahrzeugs. Für Neuwagen gilt: Da die von den Herstellern ausgesprochenen Preisempfehlungen unverbindlich sind, kann der gleiche Wagen bei verschiedenen Händlern unterschiedlich viel kosten. Durch Preisvergleiche können Sie Geld sparen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Kauf des Fahrzeugs

Der Kaufvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Der mündliche Abschluss hat allerdings den entscheidenden Nachteil, dass im Streitfall Beweisprobleme darüber, was die Parteien vereinbart haben, auftreten können. Das kann zu Nachteilen bei der Rechtsverfolgung führen.

Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab, kann es zweckmäßig sein, einen Vordruck zu benutzen. Diese Vordrucke erhalten Sie bei Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung (manche Clubs und Versicherungen bieten Vordrucke im Internet zum Download an). Die Vordrucke sind unterschiedlich ausgestaltet, so dass zu deren rechtlichen Richtigkeit und Vollständigkeit keine allgemeine Aussage möglich ist. Lassen Sie sich im Zweifel oder wenn Sie Formulierungen nicht verstehen von Ihrem Club oder Ihrer Versicherung beraten. Wichtig ist die zweifache Ausfertigung des Vertrages – eine für Sie und eine für den Verkäufer. Wenn Sie keinen Vordruck benutzen, achten Sie darauf, dass im selbsterstellten Kaufvertrag alle wichtigen Inhalte aufgeführt werden.

Hinweis: Sie haben als Verbraucher die Möglichkeit, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO₂-Emissionen neuer Pkw direkt zu vergleichen. Die Händler sind verpflichtet, an allen neuen Pkw entsprechende Hinweisschilder anzubringen und einen Leitfaden mit allen auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeugen mit ihren Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerten auszulegen.

Fahrzeugübernahme

Wenn Sie das Fahrzeug vom Händler oder Verkäufer übernehmen, achten Sie darauf, dass Sie sämtliche wichtigen Unterlagen, vor allem die nachfolgenden Dokumente, erhalten:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • alle Fahrzeugschlüssel (in der Regel zwei plus ggf. weitere mit Sonderfunktionen)
  • Wartungsnachweise (Serviceheft), Garantieunterlagen, Bedienungsanleitungen

Bei Gebrauchtwagen zusätzlich:

  • gültige Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • ggf.: Abnahmebescheinigungen für zusätzliche oder geänderte Fahrzeugteile
  • ggf.: Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 vorübergehend stillgelegt wurde

Prüfen Sie nach, ob alle Unterlagen zu diesem Fahrzeug gehören und ob sie gültig sind. Erst wenn Ihnen alle Unterlagen ausgehändigt wurden, sollten Sie den vollen Kaufpreis bezahlen.

Fahrzeugzulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen wollen, muss dieses zugelassen sein und ein amtliches Kennzeichen tragen. Je nachdem, ob das Fahrzeug bereits auf eine andere Person angemeldet ist oder es zum ersten Mal zugelassen wird, müssen Sie es bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden oder umschreiben lassen.

Falls Sie einen Oldtimer oder ein zulassungsfreies Fahrzeug besitzen oder an einem Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder anderem besonderen Kennzeichen interessiert sind, empfiehlt sich ein Blick in folgende Rubrik:

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 04.01.2024