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Technische Änderungen und Änderung von Name und Adresse

Adresse

Wenn Sie innerhalb des selben Zulassungsbezirks umziehen, müssen Sie die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (-Fahrzeugschein) eintragen lassen. Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbereich, muss das Fahrzeug hingegen umgeschrieben werden.

Als Fahrzeughalter / Fahrzeughalterin müssen Sie bei der am neuen Wohnsitz örtlich zuständigen Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen, um Ihre Mitteilungspflicht hinsichtlich der Änderung der Anschrift zu erfüllen.

Name

Ändert sich durch Heirat oder Scheidung Ihr Name, müssen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) ändern lassen.

Technische Änderungen

Wenn Sie bestimmte technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, müssen die Fahrzeugpapiere ebenfalls korrigiert werden.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 04.01.2024