Den Kindern gerecht: Kindschaftsrecht
Mit Kindschaftsrecht sind alle Regelungen gemeint, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören neben Abstammung und Name die elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt. Bei einer Adoption übernehmen die Adoptiveltern die Rolle der leiblichen Eltern. Der besonderen Situation von Adoptivkindern widmet sich die Amt24-Lebenslage "Adoption".
Tipp: Die kostenlose Broschüre "Das Kindschaftsrecht" gibt Antworten selbst auf verzwickte Fragen zu Abstammung, Unterhalt, Umgang und Sorge:
- Kindschaftsrecht
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage
Materielles Familienrecht
- §§ 1297 bis 1888 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 1589 ff.
Gerichtliche Verfahren
- §§ 111 ff., 151 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Familien- und Lebenspartnerschaftssachen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024