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Versorgung Betroffener von Gewalttaten

Wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung aufgrund

  • einer vorsätzlichen körperlichen Gewalttat oder
  • einer vorsätzlichen psychischen Gewalttat oder
  • des Miterlebens einer Gewalttat oder
  • des Auffindens eines Opfers
  • oder ähnliches

erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schnelle Hilfen und/oder Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.

Schnelle Hilfen

Betroffene, die unter den Folgen einer psychisch extrem belastenden Erfahrung leiden, erhalten zeitnah in einem neuen erleichterten Verfahren psychotherapeutische Hilfe in Traumaambulanzen.

Sie können sich im Freistaat Sachsen vertrauensvoll an die folgenden Traumaambulanzen wenden:

Sollten Sie Hilfe im Antrags- und Leistungsverfahren benötigen, stehen Ihnen Fallmanagerinnen und Fallmanager zur Seite, die Sie durch das Verfahren begleiten.

Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Fallmanager des Freistaates Sachsen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen finden Sie hier:

Leistungen der Sozialen Entschädigung

Dies sind unter anderem:

  • Krankenbehandlung,
  • Leistungen zur Teilhabe,
  • Pflegeleistungen,
  • Leistungen bei Blindheit,
  • Entschädigungszahlungen,
  • Berufsschadensausgleich,
  • Besondere Leistungen im Einzelfall sowie
  • Leistungen bei Wohnsitz im Ausland.

Schmerzensgeld oder Schadensersatz werden nicht gewährt. Das Soziale Entschädigungsrecht bietet vielmehr medizinisch-therapeutische Hilfen und eine wirtschaftliche Unterstützung für diejenigen, bei denen schwere Tatfolgen zu wirtschaftlichen Einbußen im Beruf geführt haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Leistungen auf Antrag, welcher beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu stellen ist, erhalten. Informationen zum Verfahrensablauf wie auch die Anträge finden Sie hier:

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2024

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