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Versorgung von Zivildienstgeschädigten

Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch

  • eine Tätigkeit,
  • einen Unfall,
  • einen Angriff
  • oder in sonstiger Weise

eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhenden Schaden haben, können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.03.2025

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