Versorgung von Zivildienstgeschädigten
Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch
- eine Tätigkeit,
- einen Unfall,
- einen Angriff
- oder in sonstiger Weise
eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhenden Schaden haben, können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 04.04.2024