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Der öffentliche Gesundheitsdienst in Sachsen

Infektionsschutz – Schutzimpfungen

Eine Hauptaufgabe der Gesundheitsämter ist die Verhinderung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Wichtig ist, dass übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel Krankenhausinfektionen, Tuberkulose, ansteckende Gelbsucht, Keuchhusten, Masern, infektiöse Meningitis, aber auch sexuell übertragbare Krankheiten und HIV/Aids oder lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten frühzeitig erkannt werden, damit ihre Weiterverbreitung verhindert werden kann.

Aus diesen Gründen überwachen Gesundheitsämter medizinische Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und bieten Beratung zur Infektionsverhütung an.

Vor geplanten Auslandsreisen können sich Bürger* über notwendige Schutzimpfungen informieren und sich gegebenenfalls impfen lassen.

Es werden Erstbelehrungen vor Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich (nach § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz) durchgeführt. Diese Belehrung benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände) in Berührung kommen. Eine Belehrung benötigen auch Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Die wichtigsten Beratungsstellen des Gesundheitsamtes werden im Folgenden vorgestellt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Die Kinder- und Jugendärzte des Gesundheitsamtes möchten Sie in Ihrem Bemühen unterstützen, Ihre Kinder möglichst gesund aufwachsen zu lassen.

Sie bieten Ihnen aber besonders dann Beratung und Hilfe, wenn Ihr Kind

  • Gesundheitsprobleme hat,
  • Entwicklungsauffälligkeiten zeigt,
  • von Behinderung bedroht ist und
  • spezielle Förderung benötigt.

Die Ärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes führen regelmäßige ärztliche Untersuchungen in Kindergärten (im 4. Lebensjahr) und Schulen (zur Einschulung und in der 2. oder 3. Klasse und in der 6. Klasse) durch.

Deren Ziel ist es, Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Krankheiten, die einem erfolgreichen Schulbesuch entgegenstehen könnten, bei Ihren Kindern frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen ärztlich-diagnostischen und therapeutischen oder auch heilpädagogischen Maßnahmen einzuleiten.

Darüber hinaus werden Impfempfehlungen gegeben, gelegentlich auch Impfungen in den Einrichtungen direkt angeboten. Zu allen Fragen der Gesundheitsförderung wird beraten: Ernährung, Bewegungs- und Sprachförderung, Hilfen für psychisch kranke Kinder etc.

Jugendzahnärztlicher Dienst

Die Zahnärzte des Gesundheitsamtes unterstützen Sie im Erhalt oder in der Verbesserung der Zahngesundheit Ihrer Kinder. 

Früherkennungsuntersuchungen werden bereits nach Durchbruch der ersten Zähne bis zum 14. Lebensjahr in Kindertagesstätten und Schulen angeboten. Dabei erhalten Sie und Ihre Kinder Informationen, ob Zähne behandlungsbedürftig sind, ob Zahn- und Kieferfehlstellungen vorliegen oder bereits Zahnfleischerkrankungen sichtbar sind. Empfehlungen zur Behandlung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden werden den Eltern schriftlich übermittelt.

Der sozialpsychiatrische Dienst

Der sozialpsychiatrische Dienst ist häufig beim Gesundheitsamt angesiedelt und bietet Hilfe und Unterstützung für

  • Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen,
  • Menschen mit psychischen Alterserkrankungen (z.B. Alzheimer-Krankheit),
  • Angehörige, Freunde und Betreuer psychisch kranker Menschen.

Darüber hinaus steht der sozialpsychiatrische Dienst als Vermittler für migrationsspezifische Fragestellungen zur Verfügung, die sich im Zusammenhang mit psychischen Problemen ergeben.

Die Beratungen sind kostenlos und können ohne Überweisungen in Anspruch genommen werden. Sie werden streng vertraulich behandelt. In Krisensituationen machen die Berater auch Hausbesuche oder begleiten bei schwierigen Wegen.

Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen

Die Behindertenberatungsstelle im Gesundheitsamt bietet eine umfassende Beratung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie deren Sorgeberechtigten und Angehörigen an.

Dort sind die verschiedenen kommunalen Versorgungsträger bekannt und der Bürger erhält Unterstützung, wenn er aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, Hilfen im Alltag zu organisieren.

Das Gesundheitsamt – eine neutrale Gutachterstelle

Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und ist als sachverständiger Gutachter tätig. Beantragen zum Beispiel Asylsuchende aus gesundheitlichen Gründen

  • einen Wechsel der Unterkunft oder
  • eine dezentrale Unterbringung oder
  • benötigen sie spezielle medizinische Maßnahmen,

wird von den Sozialbehörden in der Regel das Gesundheitsamt zur ärztlichen oder psychologischen Begutachtung eingeschaltet.

Dies trifft auch zu, wenn die Ausländerbehörde die Reisefähigkeit aus gesundheitlichen Gründen prüfen lässt oder aus gesundheitlichen Gründen des Asylbewerbers ein Abschiebehindernis vorliegt. Wichtig ist, dass der begutachtende Arzt des Gesundheitsamtes nicht an Weisungen gebunden, speziell qualifiziert und erfahren ist.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.04.2023

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