Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen. Durch ein Testament treffen Sie daher Regelungen für den Erbfall. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird.
Wenn kein Testament existiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ob Sie daher ein Testament aufsetzen wollen, hängt auch davon ab, ob Sie Regelungen treffen möchten, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Soll beispielsweise bei Vorhandensein mehrerer gesetzlicher Erben* ein Alleinerbe eingesetzt werden oder eine Person, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehört, ist ein Testament unabdingbar. Des Weiteren ist es ratsam, für die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens sowie für die Vererbung größerer Werte ein Testament abzufassen.
Auch schon für junge Menschen kann es überlegenswert sein, ob ein Testament aufgesetzt werden soll. Denn bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verlobten ist kein gesetzliches Erbrecht vorgesehen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren allerdings dürfen kein Testament aufsetzen. Im Alter von 16 bis 18 Jahren können Jugendliche lediglich ein öffentliches Testament errichten.
Weitere Vorkehrungen für den Todesfall
Neben einem Testament ist es sinnvoll, auch andere Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, beispielsweise eine "Kontovollmacht über den Tod hinaus" aufzusetzen. Die Kontovollmacht ermöglicht Ihren Erben, bis zur Erteilung eines Erbscheins die ersten anfallenden Kosten zu begleichen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024